Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages und werden vom Tierhalter anerkannt.
1) Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund, und geimpft ist, regelmäßig entwurmt wird und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. Der Tierhalter versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe an den Betreiber alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat. Außerdem muss ein Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung vorgelegt werden (bitte Kopie des Versicherungsscheins, des letzten Zahlungsbelegs und eine Kopie von Ihrem Personalausweis mitbringen)
Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann keine Haftung übernommen werden.
2) Der Betreuer verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht unterzubringen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Der Hundehalter wird durch die Hundetagesstätte unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme hat, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, das in dem Fall ein Ansprechpartner zu erreichen ist, der den Hund gegebenenfalls abholt.
3) Bei einem starken Aggressionsverhalten des Hundes, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht, ist der Betreuer berechtigt, die Betreuung abzubrechen. Der Besitzer verpflichtet sich, das Tier abzuholen.
4) Sollte das übergebene Tier einen Tierarztbesuch benötigen, sind wir berechtigt, einen Tierarzt unserer Wahl mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
5) Der Hundeeigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund in den Räumlichkeiten der Hundetagesstätte ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken.
6) Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und etwaige Verletzungsfolgen.
7) Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden! Dem Hundeeigentümer ist bekannt, dass Hündinnen, die während des Aufenthaltes läufig werden könnten, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen, (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit usw.) wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundeeigentümers. Der Hund muss unverzüglich abgeholt werden.
8). Wir verpflichten uns, Ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Für den Fall, dass sich ein Hund doch eigenständig befreit, während des Bring- bzw. Abholvorgangs oder bei der Betreuung entwischt, übernehmen wir keine Haftung.
9) Der Hundehalter verpflichtet sich, den kompletten Betreuungspreis Bar oder per EC- Karte bei Abgabe des Hundes zu begleichen.
Monatspreise sind zum 03. eines Monats in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung zu bezahlen (egal ob Urlaub, Brückentage oder Krankheit)
10)Innerhalb der Mitgliedschaft hat Ihr Hund einen garantierten Platz.
Monatsabonnements beginnen mit dem ersten Werktag eines Kalendermonats und enden mit dem letzten Werktag des gleichen Monats. Monatsabonnements sind verbindlich und mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende kündbar.
11) Durch das Tier verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gehen zu Lasten des Hundehalters. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Tieren kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 200,- € beschränkt.
12) Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Halsbänder, Leinen, Futterbeutel, Körbe, Decken, Spielzeug, etc. wird keine Haftung übernommen.
13.) Stornobedingungen:
Hundetagesstätte: Gebuchte Betreuungstage die weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, sind voll zu bezahlen.
Hundehotel: Der Hundehalter ist dazu berechtigt, den geschlossenen Betreuungsvertrag zu folgenden Stornobedingungen zu stornieren:
Erfolgt die Stornierung mindestens 30 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% der vereinbarten gesamten Betreuungskosten an.
Erfolgt die Stornierung bis 14 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten gesamten Betreuungskoten an.
Erfolgt die Stornierung bis 7 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 70% der vereinbarten gesamten Betreuungskoten an.
Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem jeweiligen Betreuungsbeginn, trägt der Hundehalter die Stornierungsgebühr in Höhe von 100% der vereinbarten gesamten Betreuungskoten.
14.) Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Bring Zeit bis 09:30 Uhr & Abholzeit ab 17:00 Uhr
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Hunde während der Geschäftszeit gebracht und geholt werden. Sollte trotzdem eine Abholung nach Geschäftsschluss stattfinden wird ein Aufpreis verlangt.
15.) Der Hund wird zu den vereinbarten Zeiten bei Isarpfoten abgegeben und wieder abgeholt. Wird der Hund nicht bis 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Isarpfoten GbR abgeholt, behält sich diese die kostenpflichtige Unterbringung in unserer Hundepension/einem nahe gelegenen Tierheim vor. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter.
Allgemeine Bestimmungen:
a) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Als Gerichtsstand gilt München
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht.